Mutterschaftsvorsorgerichtlinien Nachdem wir
bei Ihnen eine Schwangerschaft festgestellt haben, erfolgt nun eine Reihe von Untersuchungen. Ø Untersuchung Diese wird zunächst in ca. 4-wöchigem Abstand und später, angepasst an den Schwangerschaftsverlauf und
Zeitpunkt, von Hebamme oder Frauenarzt/-ärztin in kürzeren Intervallen durchgeführt. Bei der Erstuntersuchung erfolgt neben einer ausführlichen
Anamnese die Untersuchung von Scheide und Gebärmutter. Später werden verschiedene Abstriche aus dem Gebärmutterhals entnommen und auf Chlamydien (eine spezielle Art von Bakterien) untersucht, da eine Chlamydieninfektion
den Verlauf Ihrer Schwangerschaft ungünstig beeinflussen kann. Eine bakteriologische Untersuchung und ein Krebsvorsorgeabstrich werden ebenso durchgeführt.Die folgenden Untersuchungen werden bei den
Vorsorgeterminen regelmäßig durchgeführt:
Ø BlutdruckmessungØ Urinuntersuchung
Ø Gewichtskontrolle Ø
Hämoglobinbestimmung (Eisenwert), abhängig vom letzten Befund Ø Scheiden-pH-Bestimmung zur Früherkennung von Infektionen
Ø Blutuntersuchungen
Zu Beginn der Schwangerschaft erfolgen die Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors sowie die Durchführung eines Antikörpersuchtestes, um gegebenenfalls eine Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem
Kind frühzeitig festzustellen. Dieser Antikörpersuchtest wird zwischen der 24. und 28. SSW wiederholt. Falls bei Ihnen das Blutgruppenmerkmal "Rhesus negativ" festgestellt wurde, erhalten Sie zwischen der 28.
und 30. SSW eine Spritze, um einer möglichen Unverträglichkeit vorzubeugen. Gesetzlich vorgeschrieben sind ferner ein Suchtest auf Geschlechtskrankheiten und eine Rötelnantikörperbestimmung. Diese ist wichtig, da eine
Infektion mit dem Rötelnvirus in der Schwangerschaft zu Missbildungen bei Ihrem Kind führen kann. Wir möchten Ihnen empfehlen, zusätzlich auch eine
Untersuchung auf HIV (AIDS Virus) durchführen zu lassen.Um die 24.SSW wird ein einfacher Blutzuckerbelastungstest zur Erkennung einer schwangerschaftsspezifischen Zucker-Stoffwechselstörung durchgeführt Nach der 32. SSW wird nochmals eine Blutentnahme durchgeführt, die eine eventuell bestehende Infektion mit dem Hepatitis-B-Virus aufdecken soll. Eine solche Infektion könnte während der Geburt zu einer
Ansteckung Ihres Kindes führen. Ø Ultraschall-Untersuchungen
Dreimal während der Schwangerschaft ist eine Beurteilung der kindlichen Entwicklung per Ultraschall vorgesehen (sog. Screening). 1. Screening: 9. - 12. SSW2. Screening: 19. - 22. SSW 3. Screening: 29. - 32. SSW Mit Hilfe dieser Ultraschalluntersuchungen können in vielen Fällen
eventuelle schwere Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig bemerkt werden. Somit können im Bedarfsfall eine spezialisierte Diagnostik eingeleitet und eine notwendige Therapie begonnen werden. Hierbei sehen auch die
Mutterschaftsrichtlinien weitere medizinisch begründete Untersuchungen vor. |