Als gesetzlich Krankenversicherte erhalten Sie im internationalen Vergeich vorbildliche Leistungen. Gemäß den "Krebsfrüherkennungsrichtlinien“
einmal jährlich Anspruch auf die
nachfolgend aufgeführten und von Ihrer Krankenkasse zu erstattenden Vorsorgeleistungen: Vom Beginn des 20. Lebensjahres an die Spiegeleinstellung des
Muttermundes, die Entnahme und Fixierung von Untersuchungsmaterial (sog. PAP-Test / Abstrich) von der
Muttermundoberfläche und aus dem Muttermundskanal sowie die bimanuelle gynäkologische Untersuchung.Zusätzlich vom Beginn des 30. Lebensjahres an erfolgen das Abtasten der Brustdrüsen und der regionären Lymphknoten. Vom Beginn des 45. Lebensjahres an gehört noch die digitale Untersuchung des Enddarmes zur Krebsvorsorgeuntersuchung. Ein Schnelltest auf verstecktes Blut im Stuhl (Haemoccult-Test) ist vom 50. bis zum
55. Lebensjahr 1 x jährlich, ab dem 56.Lebensjahr alle 2 Jahre vorgesehen. Unsere Aufgabe ist es, Ihnen eine
Vorsorgeuntersuchung anzubieten, die Ihrer individuellen Situation und Ihren Bedürfnissen angepasst ist. Denn: Weitere Untersuchungen erhöhen die Sicherheit!
Sinnvolle Untersuchungen haben wir in den folgenden Seiten zusammengestellt. Im Rahmen einer Hormontherapie (Pille oder Hormonersatz) ist jedoch eine
halbjährliche Kontroll-Untersuchung sinnvoll.
Dieses Plus an Leistung optimiert Ihre Vorsorge. Bitte entscheiden Sie, ob und welche ausschließlich privat zu erstattenden sinnvollen
Zusatz-Screening-Untersuchungen bzw. vorbeugenden Untersuchungs- bzw. Behandlungsmaßnahmen Sie in Anspruch nehmen möchten. |